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Vorsorgedialog

"Gespräche sind Brücken, die Menschen verbinden."

Harmgardt Volker

Seit 2019 haben wir die Möglichkeit unseren Bewohnerinnen und Bewohnern den Vorsorgedialog® (VSD) anzubieten. Möglich wurde dies durch das Projekt Hospizkultur und Palliative Care im Pflegeheim (HPCPH). Im Rahmen dieses Projektes fand am 4. Juli 2019 die Schulung zum Vorsorgedialog statt. Wir sind stolz und dankbar, diese wertvollen Gespräche anbieten zu können, da diese allen Beteiligten sehr viel Sicherheit geben, gegenseitiges Kennenlernen ermöglichen und gleichzeitig kann das Vertrauensverhältnis ausgebaut werden.

Der Vorsorgedialog ist ein Gespräch bzw. sind mehrere Gespräche mit der Bewohnerin bzw. dem Bewohner, einer Pflegeperson, der betreuenden Hausärztin oder dem Hausarzt und einer Vertrauensperson. Der Vorsorgedialog findet einige Wochen nach dem Heimeinzug auf Wunsch der Bewohnerin oder des Bewohners statt.1

Im Mittelpunkt des Gespräches stehen die Bedürfnisse der Bewohnerin bzw. des Bewohners. Der Wille, die Wünsche und Vorstellungen aus ganzheitlicher Sicht für ein gutes Leben im Wohn- und Pflegeheim und in Bezug auf die letzte Lebensphase werden erfragt. Die Bewohnerin bzw. der Bewohner kann bestimmen was sie bzw. er möchte und was nicht.1

In Krisensituationen oder bei schwierigen Entscheidungen am Lebensende kann durch den Vorsorgedialog im Sinne der Bewohnerin oder des Bewohners entschieden und gehandelt werden. Der Vorsorgedialog gilt als eine Art „andere Patientenverfügung“ mit hoher Verbindlichkeit. „Der Vorsorgedialog ist im neuen Erwachsenenschutzgesetz (§239 Abs. 2, ABGB) verankert, das am 1.7.2018 in Kraft getreten ist.“1

Das Gespräch wird dokumentiert und bei Bedarf evaluiert. Das Besprochene kann jederzeit von der Bewohnerin bzw. von dem Bewohner widerrufen oder verändert werden. Der gegenwärtige Wille gilt immer.1

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes wird der verschriftlichte Vorsorgedialog in Kopie dem zuständigen Personal ausgehändigt, damit auch im Krankenhaus nach dem Willen der Bewohnerin bzw. des Bewohners gehandelt werden kann.1

Ist eine Bewohnerin oder ein Bewohner nicht mehr in der Lage ihren bzw. seinen Willen im Gespräch klar zu äußern, wird von Angehörigen, Vertrauenspersonen, Hausärztin bzw. Hausarzt und Pflegepersonen der mutmaßliche Wille erhoben und dokumentiert. In Krisensituationen ist auch der mutmaßliche Wille eine wichtige Entscheidungsgrundlage für betreuende und helfende Personen.1

Die Kostenabrechnung für den Vorsorgedialog erfolgt über die Hausärztin bzw. den Hausarzt. Die Kosten belaufen sich auf circa 150 Euro.

„Der Vorsorgedialog wurde unter der Leitung von Hospiz Österreich mit dem Beirat Hospizkultur und Palliative Care in der Grundversorgung und zahlreichen Expertinnen und Experten speziell für die Alten- und Pflegeheime Österreichs entwickelt und von der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft auf die Gegebenheiten Tirols abgestimmt.“ 

Anna Kerer BScN, DGKP

Quellen:

(1) Dachverband HOSPIZ Österreich (2022): VSD Vorsorgedialog®. Online: https://www.hospiz.at/fachwelt/vorsorgedialog/ [abgerufen am 26.08.2022].

(2) Tiroler Hospiz Gemeinschaft (2019): Vorsorgedialog Tirol für Alten- und Pflegeheime. Information für Bewohner*innen, An- und Zugehörige (Folder)