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Kontakt: Bauamt Gemeinde Wildschönau Tel. 05339 8110  / Email: gemeinde@wildschoenau.gv.at

Das Bauamt

Unser Team im Bauamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema bauen. Zudem kümmert sich das Bauamt um die Verwaltung der Infrastruktur (Straßen-, Wasserleitungs- und Kanalnetz) und der Gemeindegebäude, sowie um die Genehmigung von Veranstaltungen. Diese Aufgaben umfassen dabei unter anderem die

...Vorbesprechung und Beratung bei geplanten Bauvorhaben

...Abwicklung von Bauverfahren von der Einreichung bis zur Genehmigung

...Durchführung von Umwidmungen von Grundstücken

...Zusammenlegung oder Teilung von Grundstücken

...Genehmigung von geplanten Veranstaltungen

...Sanierung und Instandhaltung von Gemeindestraßen

...Organisation des Winterdienstes

...Instandhaltung und Erweiterung des Wasserleitungs- und Kanalnetzes

...Verwaltung der Gemeindegebäude

Aktuelles

Bauamt

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Team

Josef Haas

Josef Haas

Bauamtsleiter

Lydia Stadler

Lydia Stadler

Bauamt

Martin Haberl

Bauamt

Martin Silberberger

Martin Silberberger

Gebäudeverwaltung

Formulare und Anträge

Bauen und Wohnen

Für ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ist ein Baugesuch, sowie Planunterlagen in 3-facher Ausfertigung einzureichen.

Das Baugesuch ist, soweit dies für das gegenständliche Bauvorhaben erforderlich ist, vollständig auszufüllen und vom Antragsteller und von einem befugten Planer zu unterschreiben.

Baueingabeformular

 

Eine Baubewilligung ist unter anderem für die Ausführung folgender Vorhaben notwendig:

  • den Neu-, Zu- und Umbau von Gebäuden
  • die sonstige Änderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, wenn dadurch allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden
  • die Errichtung und die Änderung von sonstigen baulichen Anlagen, wenn dadurch allgemeine bautechnische Erfordernisse wesentlich berührt werden
  • die Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden oder Gebäudeteilen, wenn sie auf die Zulässigkeit des Gebäudes oder Gebäudeteiles nach den bau- oder raumordnungsrechtlichen Vorschriften von Einfluss sein kann
  • die Verwendung von bisher anderweitig verwendeten Gebäuden, Wohnungen oder sonstigen Gebäudeteilen als Freizeitwohnsitz
  • die Verwendung von im Freiland gelegenen Freizeitwohnsitzen auch zu einem anderen Zweck als dem eines Freizeitwohnsitzes

Für die Bauanzeige sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Das Antragsformular für die Bauanzeige (hier herunterladen, oder direkt mittels online Bauanzeige beantragen)
  • einen Übersichtsplan als Auszug aus der amtlichen Katastralmappe, aus dem sich die Grundstücksnummer und der Name des Eigentümers des Bauplatzes sowie die Lage und die Umrisse der baulichen Anlage ergeben. Ein solcher Übersichtsplan kann z.B. über die Anwendung tirisMaps vom Land Tirol erstellt werden (hier finden Sie eine Anleitung)
  • eine maßstäbliche Darstellung der baulichen Anlage

 

Eine Bauanzeige ist unter anderem für die Ausführung folgender Vorhaben notwendig:

  • die Errichtung von Carports bis 15 m² Grundfläche (in der Regel für ein Auto)
  • die Anbringung oder Änderung von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen mit einer Fläche von mehr als 20 m² an baulichen Anlagen, sofern sie in die Wandfläche integriert sind oder der Parallelabstand des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage zur Wandhaut an keinem Punkt der Außenfläche der Anlage 30 cm übersteigt
  • die Anbringung oder Änderung von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen mit einer Fläche von mehr als 20 m², sofern sie in die Dachfläche integriert sind oder der Parallelabstand des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage zur Dachhaut an keinem Punkt der Dachfläche 30 cm übersteigt
  • die Anbringung und Änderung von untergeordneten Bauteilen und von Balkonverglasungen bei bestehenden baulichen Anlagen
  • die Errichtung und Änderung von Stützmauern mit einer Höhe von mehr als 1 m und weniger als 2 m
  • die Errichtung und Änderung von Einfriedungen mit einer Höhe von mehr als 1,5 m und weniger als 2 m
  • die Errichtung und Änderung von Stützmauern und Einfriednungen jeder Höhe an Verkehrsflächen
  • die Errichtung und Änderung von Terrassen, Pergolen und dergleichen
  • die Errichtung und Änderung von mobile offene Schwimmbecken mit einem Füllungsvermögen von mehr als 10.000 Litern
  • die Errichtung und Änderung von ortsüblichen Städeln in Holzbauweise, Weidezelten mit mehr als 40 m² Grundfläche und Weideunterständen, die landwirtschaftlichen Zwecken dienen, von Gerätehütten in Holzbauweise, die forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, und von Bienenhäusern in Holzbauweise
  • die Errichtung und Änderung von Sportplätzen, Reitplätzen und dergleichen sowie von allgemein zugänglichen Kinderspielplätzen und Kinderspielplätzen von Wohnanlagen
  • die größere Renovierung von Gebäuden, sofern sie nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens erfolgt (eine Größere Renovierung ist dabei die Renovierung eines Gebäudes, bei der mehr als 25 v. H. der Oberfläche der Gebäudehülle einer Renovierung unterzogen werden, es sei denn, die Gesamtkosten der Renovierung der Gebäudehülle und der gebäudetechnischen Systeme betragen höchstens 25 v. H. des Gebäudewertes, wobei der Wert des Grundstücks, auf dem das Gebäude errichtet wurde, nicht mitzurechnen ist.)
  • die Errichtung und Änderung von frei stehenden Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit Ausnahme von Gebäuden
  • die Aufstellung von Containern bis zu einem Volumen von 30 m³, die ausschließlich dem Schutz von Sachen oder Tieren dienen
  • die Errichtung von Parkplätzen bis zu einer Fläche von insgesamt 200 m²
  • die sonstige Änderung von Gebäuden sowie die Errichtung und die Änderung von sonstigen baulichen Anlagen, wenn dadurch allgemeine bautechnische Erfordernisse nicht wesentlich berührt werden

 

Im Zuge eines Bauvorhabens ist es notwendig, den Baufortschritt der Gemeinde bekannt zu geben. Dazu sind die folgenden Formulare der Gemeinde vorzulegen:

 

Schnell-Übersicht alle Photovoltaik- und Solar-Förderung

  • Wer kann eine Förderung beantragen? Privatpersonen die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wildschönau gemeldet sind und Firmen mit Sitz in der Gemeinde Wildschönau.
  • Was wird gefördert? Gefördert werden Solaranlagen, Photovoltaikanlagen
  • Was wird mit wie viel Geld gefördert?
    • Solaranlagen - höchstens € 500,00 pro Gebäude (pro m² Solarfläche € 50,00)
    • Photovoltaikanlagen - derzeit € 50,00 pro kWp, max. € 500,00 pro Anlage
  • Was muss ich beachten? Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt nach Vorlage eines entsprechenden Antrages samt einer Betätigung über die fach- und normgerechte Ausführung der Anlage (Abnahmeprotokoll) seitens eines gewerblich befugten Unternehmens oder eines einschlägigen technischen Büros oder Zivilingenieurs.
    Die Solar- bzw. Photovoltaikanlagenbeihilfe der Gemeinde Wildschönau laut GR-Beschluss vom 24.04.2017 gilt für Anlagen, die ab dem 01.01.2017 errichtet werden. Das Ansuchen ist spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme der Solaranlage einzureichen.
     

Antrag Solaranlagen, Photovoltaikanlagen

Richtlinien E-Förderungen

Änderung von Grundstücksgrenzen und Raumordnung

Sollen Grundstücksgrenzen verändert werden, muss zuerst die Vermessung durch ein befugtes Unternehmen durchgeführt und eine Vermessungsurkunde erstellt werden. Für die Eintragung ins Grundbuch wird entweder eine Grundteilungsbewilligung oder eine Negativbestätigung benötigt.

In den häufigsten Fällen werden diese Anträge vom Vermessungsbüro gestellt, können aber auch direkt vom Grundeigentümer mit einem formlosen Schreiben oder online beantragt werden.

Werden Grundstücke verkauft oder findet ein anderweitiger Besitzerwechsel statt wird in der Regel eine Flächenwidmungsbestätigung benötigt.

Die Ausstellung einer Flächenwidmungsbestätigung kann hier online beantragt werden.

Infrastruktur

Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr auf einer Gemeindestraße beeinträchtigt, so ist hierfür unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich.

Der entsprechende Bescheid muss online  mind. 2 Wochen vor Beginn der Baustelle beantragt werden.

Soll eine Gemeindestraße zu anderen Zwecken als zu solchen des Straßenverkehrs, z.B. zu gewerblichen Tätigkeiten, Veranstaltungen usw. genutzt werden, ist unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung 1960 erforderlich.

Diese muss mit einem formlosen Schreiben mind. 4 Wochen vor der Nutzung bei der Gemeinde beantragt werden. Ist hierfür eine Straßensperre notwendig muss diese Verordnung von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein erlassen werden, daher ist für dieses Ansuchen ein längerer Bearbeitungszeitraum einzuplanen.

Veranstaltungen

Öffentliche Veranstaltungen sind bei der Gemeinde als Einzelveranstaltung, wiederkehrende Veranstaltung oder ständige Veranstaltung anzumelden.

Die Anmeldung muss bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Personen gleichzeitig erwartet werden, spätestens sechs Wochen, ansonsten vier Wochen vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung bei der Behörde eingelangt sein.

Die Anmeldung hat lt. Tiroler Veranstaltungsgesetz jedenfalls zu enthalten:

  • den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum, die Adresse, die Telefon- und Telefax-Nummer sowie die E-Mail-Adresse des Anmelders sowie einer allenfalls vorgesehenen Aufsichtsperson nach § 16 Abs. 1, bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften des Geschäftsführers, und die Bezeichnung des Rechtsträgers
  • eine genaue Beschreibung der Art, des Ortes, der Zeit und der Dauer der geplanten Veranstaltung sowie der maximal zur Veranstaltung erwarteten und eingelassenen Besucher oder Teilnehmer,
  • die Angabe, ob eine Betriebsanlage verwendet werden soll, und bejahendenfalls eine Betriebsanlagenbeschreibung mit genauen Angaben etwa über die Art, Lage, Ausgestaltung, Ausstattung, Schallquellen und das Fassungsvermögen der Betriebsanlage sowie den Nachweis des Verfügungsrechtes hierüber,
  • bei Betriebsanlagen, die die Interessen nach § 3 lit. b oder c beeinträchtigen können, eine genaue technische Beschreibung, aus der hervorgeht, wie eine Beeinträchtigung dieser Interessen vermieden oder vermindert werden kann und den letzten Überprüfungsbefund,
  • bemaßte Pläne über das Veranstaltungsgelände und die verwendeten Betriebsanlagen,
  • bei Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.500 Besucher oder Teilnehmer gleichzeitig erwartet werden, zusätzlich die im § 6a genannten Unterlagen, sofern nicht eine mündliche Verhandlung nach § 6b durchgeführt wird.

 Die Anmeldung einer Veranstaltung kann mittels Onlineformular, oder durch Abgabe der händisch ausgefüllten Anmeldung (Download Anmeldeformular) erfolgen.

Soll die angemeldete Veranstaltung auch im Veranstaltungskalender der Gemeinde eingetragen werden, geben Sie das bitte bei der Anmeldung bekannt.

Über den untenstehenden Link gelangen Sie zum Veranstaltungskalender der Gemeinde Wildschönau:

Veranstaltungskalender

 

Kundmachungen und Verordnungen

Bauamt

Richtlinie für Wohnbau- und Wirtschaftsförderung

Richtlinie für Wohnbau- und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Wildschönau in der…

Erschließungsbeitragsverordnung 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Wildschönau hat mit Beschluss vom Montag, den 31.…

Garagen- und Stellplatzverordnung, sowie Verordnung zur Einhebung einer Ausgleichsabgabe 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Wildschönau hat mit Beschluss vom 31. Juli 2023…

Baulärmverordnung 2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Wildschönau hat mit Beschluss vom 29.07.2019 unter…

Wasserleitungsgebührenverordnung 2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Wildschönau hat in seiner Sitzung am 25.10.2021…

Wasserleitungsordnung 2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Wildschönau hat mit Beschluss vom 28.06.2021…

Steuern, Gebühren und Abgaben

Bauamt

Der Gemeinderat der Gemeinde Wildschönau hat mit Beschluss vom Montag, den 31. Juli 2023 aufgrund des § 7 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 173/2021, folgende Verordnung erlassen:

Erschließungsbeitragsverordnung 2024

Erschließungsbeitragssatz11,25 €
Bauplatzanteil 16,875 €pro m² Bauplatzfläche gem. TVAG
Baumassenanteil 7,875 € pro Baumasse gem. TVAG

6,93 € pro m³ der Bemessungsgrundlage (ab 01.01.2024)

(inkl. allfälliger USt.)

3,82 € pro m³ der Bemessungsgrundlage (ab 01.01.2024)

(inkl. allfälliger USt.)

Bundesgebühren:      € 14,30

Verwaltungsabgabe:  € 70,00

Bundesgebühren:      € 14,30

Verwaltungsabgabe:  € 15,00

Stempelgebühren für den Antrag:€ 14,30
Stempelgebühren pro Beilage:€ 3,90
Verwaltungsabgabe (bis 1500 teilnehmenden Personen):€ 50,00 (bei einmaligen Veranstaltungen)
 € 100,00 (bei wiederkehrenden oder ständigen Veranstaltungen)
Verwaltungsabgabe (mehr als 1500 Personen):  € 200,00 (bei einmaligen Veranstaltungen)
 € 400,00 (bei wiederkehrenden oder ständigen Veranstaltungen)

bis zur Dauer einer Woche € 50,00 Verwaltungsabgabe

bis zur Dauer eines Monats € 100,00 Verwaltungsabgabe

darüber € 200,00

Je nach Art der Nutzung höchstens jedoch € 550,00 Verwaltungsabgabe

weitere Bereiche des Bauamtes

Gebäudeverwaltung

und Raumvermietung

Wer kümmert sich um Verwaltung und Instandhaktung von Gebäuden, wie kann man eine Halle mieten, was ist bei Veranstaltungen zu beachten ...

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Bauverfahren

und Baurecht

Was ist im Zuge von Bauverfahren zu beachten, welche Genehmigungen brauche ich, mit welchen Kosten muss ich rechenen ...

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