Standesamt
Standesamt
Von der Geburt bis zum Tod, bei Eheschließung und Verpartnerung, Staatsbürgerschaft uvm. - das Standesamt als „Personenstandsbehörde“ begleitet uns von der ersten glücklichen bis zur letzten traurigen Minute unseres Lebens.
Aktuelles
Standesamt
Team
Martina Seisl
Standesbeamtin
Geburt und Todesfall, Eheschließung und Verpartnerung,
Personenstandsurkunden, Staatsbürgerschaft
Meldeamt
Wahlen und Volksbegehren
- Telefon: +43 5339 8110 212
- E-Mail: martina.seisl@wildschoenau.gv.at
Brigitte Unterberger
Derzeit in Babypause.
Standesbeamtin
Geburt und Todesfall, Eheschließung und Verpartnerung,
Personenstandsurkunden, Staatsbürgerschaft
Bürgerservice
Familie, Freizeit und Jugend
Katastrophenschutz und Gemeindeeinsatzleitung
- Telefon: +43 5339 8110 213
- E-Mail: brigitte.margreiter@wildschoenau.gv.at
Heiraten in der Wildschönau
Im Zuge der Renovierungsmaßnahmen wurde der Trauungssal im Jahr 2019 neu errichtet und bietet bis zu 30 Sitzplätze. Im Standesamt Wildschönau finden Trauungen nur nach Terminvereinbarung statt.
Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt
TRAUUNGSTERMINE
- nach Vereinbarung
Eheschließung
Die wichtigste Aufgabe der/des Standesbeamtin/Standesbeamten vor der Eheschließung ist die Prüfung etwaiger Ehehindernisse und die Entgegennahme von Erklärungen der Verlobten - insbesondere über die Namensführung in der Ehe.
Im Zuge der Anmeldung wird weiters Folgendes erledigt:
- Aufnahme der Personaldaten
- Festlegung des Trauungstermines
- Besprechung des Trauungsablaufes
- Besichtigung des Trauungssaales
- Bezahlung der Gebühren
Erforderliche Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis - bei ausländischen Staatsbürgern nur Reisepass oder Personalausweis
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Heiratsurkunden von Vorehen
- Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Ausländische Staatsbürger benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis sowie eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Dieses erhält man beim Standesamt des Heimatortes.
Trauzeugen:
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend notwendig, man muss aber eine Verzichtserklärung abgeben. |
Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Sprache verstehen. Die Trauzeugen müssen ihre Identität vor der Trauung mit einem gültigen Lichtbildausweis nachweisen.
| € 50,00 |
| zusätzlich € 80,00 |
| € 4,20 |
| € 5,45 |
| € 10,90 |
| € 54,50 + € 350,00 |
| € 20,70 |
Kundmachungen und Verordnungen
Standesamt
Allgemeine Infos
Mitzubringende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss
Ausstellung einer Sterbeurkunde: € 9,30
Allgemeines
Grundsätzlich kommt die Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, allein der Mutter zu. Die Eltern können vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten (am Ort der Geburt des Kindes) persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit nach einer Belehrung über die Rechtsfolgen einmalig bestimmen, dass sie beide mit der Obsorge betraut sind, sofern die Obsorge nicht bereits gerichtlich geregelt ist. Wenn sie getrennt leben, müssen sie bestimmen, welcher Elternteil das Kind hauptsächlich betreuen wird.
Darüber hinaus können die Eltern dem Gericht – auch in Abänderung einer bestehenden Regelung – eine Vereinbarung über die Betrauung mit der Obsorge vorlegen, wobei die Betrauung eines Elternteils allein oder beider Eltern vereinbart werden kann.
Achtung
Die gemeinsame Obsorge muss beantragt werden!
Nähere Informationen zur "gemeinsamen Obsorge" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises: € 39,60
Staatsbürgerschaftsnachweise die unmittelbar nach der Geburt eines Kindes beantragt werden und innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von den Gebühren befreit!
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis kann in jedem Standesamt in Österreich beantrag werden.
Häufig gestellte Fragen
Vorlaufzeit 4 Wochen
Die benötigten Dokumente werden von uns elektronisch besorgt:
Geburtsurkunde / Staatsbürgerschaftsnachweis