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Tel. +43 5339 8110 / Fax DW -219 / Email: gemeinde@wildschoenau.gv.at

Die Europawahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt. 

Häufige Fragen:

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden,
  • Österreicher, Auslandsösterreicher oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich (weitere Voraussetzungen siehe tiefer stehend) sind,
  • am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.
Wie kann ich als EU-Bürger an der Wahl teilnehmen?

Unionsbürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, können bei der Europawahl die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen. Dafür muss ein Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich gestellt werden. Das ist bis zum Stichtag (26. März 2024) möglich.

Weitere Infos siehe Informationen für (nicht-österreichische) Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

Wie kann ich als Auslandsösterreicher an der Wahl teilnehmen?

Österreichische Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz im Ausland, die an der Europawahl teilnehmen wollen, können bis 25. April 2024 eine Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Zuständig für den Antrag ist die Gemeinde, zu der ein rechtlicher Anknüpfungspunkt besteht (beispielsweise die Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes).

 

Sie haben folgende Möglichkeiten eine Wahlkarte bei der Gemeinde, in deren Europa-Wählerevidenz Sie eingetragen sind, zu beantragen:

 
Schriftlich:

Bis spätestens am 4. Tag vor dem Wahltag: Mittwoch, 5. Juni 2024

Wenn eine persönliche Übernahme durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr

  • Online: 

meinewahlkarte.at

  • Postalisch: Gemeinde Wildschönau, Kirchen, Oberau 116, 6311 Wildschönau
  • Per Fax: +43 5339 8110 219
  • Per E-Mail: gemeinde@wildschoenau.gv.at

VERWENDEN  SIE  BITTE  FÜR  DIE SCHRIFTLICHEN WAHLKARTENANTRÄGE  AM BESTEN DIE  AMTLICHE  WAHLINFORMATION ODER BEANTRAGEN SIE IHRE WAHLKARTE ONLINE!  SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!

 
Persönlich/Mündlich:

 

Bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag: Freitag, 7. Juni 2024, 12:00 Uhr

Gemeindeamt Wildschönau, Kirchen Oberau 116, 6311 Wildschönau

Parteienverkehrszeiten:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr
  • Freitag von 07:30 bis 13.30 Uhr

Achtung: Am Freitag, 7. Juni 2024 können Wahlkarten nur bis 12:00 Uhr beantragt werden!

Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht möglich!

Benötigte Dokumente:

Für die persönliche Ausstellung einer Wahlkarte ist ein amtlicher Lichtbildausweis (insbesondere Reisepass, Personalausweis, Führerschein) im Original nötig. 

Für schriftlichen Anforderungen (Post, Fax, E-Mail) ist die Angabe folgender Daten unbedingt erforderlich:

  • Familienname und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Hauptwohnsitzadresse in der Gemeinde Wildschönau
  • Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Wahlkartenanforderung
  • eventuell Zustelladresse, an welche die Wahlkarte versandt werden soll
  • Begründung der Beantragung!
  • Kopie eines amtl. Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) bzw. sind die Daten des amtl. Lichtbildausweises (Nummer, Datum der Ausstellung, Ausstellungsbehörde) anzuführen.

Schriftlich beantragte Wahlkarten (Post, E-Mail, Internet, Fax) werden grundsätzlich eingeschrieben versendet!

Weitere Hinweise:
  • Beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!
  • Der Versand der Wahlkarten erfolgt flächendeckend vorraussichtlich ab 16. Mai 2024
  • Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser Ihre Stimme abgeben!
  • Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können Sie am 9. Juni 2024 ausschließlich in dem Wahlsprengel, in dessen Wählerevidenz Sie eingetragen sind, Ihre Stimme abgeben.
  • Verloren gegangene Wahlkarten darf die Gemeinde keinesfalls ersetzen.
  • Mit einer Wahlkarte können Sie am Wahltag in jedem Wahllokal in ganz Österreich wählen.

Informationsschreiben zur Beantragung einer Wahlkarte

Als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern. (Zusätzliche Informationen für Auslandsösterreicher(innen)).

Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein blaues, ungummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.

Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie

  • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das blaue, ungummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, das Wahlkuvert zurücklegen, anschließend
  • durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
  • die Wahlkarte zukleben und
  • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.

Bei postalischer Beförderung trägt der Bund die Kosten für das Porto, gleichgültig, ob Sie die Wahlkarte im Inland oder im Ausland aufgeben.

Am Wahltag kann die bereits zur Briefwahl verwendete Wahlkarte auch bei jeder Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Auch eine Abgabe in jedem Wahllokal – solange dieses geöffnet hat – ist möglich; es erfolgt dann eine Weiterleitung an die Bezirkswahlbehörde.

Im Ausland können Wahlkarten auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder bei einer österreichischen Einheit, bis zum sechsten Tag vor dem Wahltag, bei Vertretungsbehörden außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder außerhalb der Schweiz bis zum neunten Tag vor dem Wahltag abgegeben werden. Diese leiten dann die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde weiter. Sollten Wahlkarten zu einem späteren Zeitpunkt als oben angeführt abgegeben werden, werden diese nur dann an die zuständige Bezirkswahlbehörde weitergeleitet, wenn ein rechtzeitiges Einlangen bei dieser gewährleistet ist. Informationen betreffend die Öffnungszeiten der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland können Sie der Homepage des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten  entnehmen.

OBERAU

07:30 bis 13:00 Uhr

AUFFACH

07:30 bis 13:00 Uhr

NIEDERAU

07:30 bis 13:00 Uhr

THIERBACH

09:00 bis 12:00 Uhr

alle mit Adresszusatz „Oberau“

Wahlsprengel Oberau I: Hausnummer 1 bis 270

Wahlsprengel Oberau II: Hausnummer 271 – lfd.

Wahllokale: Beide Wahllokale werden im Gemeindeamt, Kirchen, Oberau 116, 6311 Wildschönau eingerichtet.

Wahlsprengel Auffach III: alle mit Adresszusatz „Auffach“

Wahllokal: Volksschule Auffach, Dorf, Auffach 173, 6313 Wildschönau

 

Wahlsprengel Niederau IV: alle mit Adresszusatz „Niederau“

Wahllokal: Volksschule Niederau, Wildschönauerstraße, Niederau 100, 6314 Wildschönau

 

Wahlsprengel Thierbach V: alle mit Adresszusatz „Thierbach“

Wahllokal: Feuerwehrhaus Thierbach, Dorf, Thierbach 272, 6311 Wildschönau

 

Verbotszone: 50m im Umkreis eines jeden Wahllokals

Nicht-Österreichische Unionsbürger, welche ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Wildschönau haben, müssen beim Gemeindeamt bis zum Stichtag Dienstag, 26. März 2024 einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen, ansonsten ist eine Teilnahme an der Wahl um die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht möglich. 

Informationsschreiben Eintragung Unionsbürger

Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher bei der Europawahl teilnehmen? Unter anderem, müssen Sie bis zum Donnerstag, 25. April 2024 in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. 

Informationsschreiben Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten

Die Unterstützungserklärung kann ab Stichtag (26. März 2024) im Gemeindeamt, Kirchen, Oberau 116, 6311 Wildschönau,  zu folgenden Zeiten bestätigt werden:

Parteienverkehrszeiten:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr
  • Freitag von 07:30 bis 13.30 Uhr

Voraussetzung für die Bestätigung der Unterstützungserklärung ist, dass die unterstützungswillige Person am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz der Gemeinde Wildschönau eingetragen und wahlberechtigt ist. 

Die erforderliche Unterschrift auf der Unterstützungserklärung muss vor der Behörde geleistet werden. Zudem muss sich die Person mit einem Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) ausweisen.

Eine MUSTERUNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG des BM.I kann hier heruntergeladen werden

Unterstürtzungserklärung

Am Wahltag verhindert? Kein Problem! Einfach Wahlkarte anfordern: