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Kontakt: Bauamt Gemeinde Wildschönau Tel. 05339 8110  / Email: gemeinde@wildschoenau.gv.at

Bauverfahren und Baurecht

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Team

Josef Haas

Josef Haas

Bauamtsleiter

Lydia Stadler

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Bauamt

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Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen und Bewilligungen brauche ich?

Bei der Errichtung von Carports kommt es zuerst auf die geplante Größe an.

Hier wird zwischen Carports bis maximal 15 m², welche in der Regel für ein Auto ausreichend sind, und Carports mit einer Fläche von mehr als 15 m² unterschieden.

Carports mit höchestens 15 m² Grundfläche

Ist die Fläche des Carports nicht größer als 15 m², ist für die Errichtung eine Bauanzeige ausreichend.

Dies bietet den Vorteil, dass das Verfahren schneller abgewickelt werden kann, da es hier keine Nachbarrechte gibt und dadurch auch keine Bauverhandlung nötig ist.

Zudem sind die Anforderungen, welche an die baulliche Anlage gestellt werden, wesentlich geringer, so werden z.B. keine Anforderungen an die Standsicherheit oder den Brandschutz gestellt.

Für die Bauanzeige sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Das Antragsformular für die Bauanzeige (hier herunterladen, oder direkt mittels online Bauanzeige beantragen)
  • einen Übersichtsplan als Auszug aus der amtlichen Katastralmappe, aus dem sich die Grundstücksnummer und der Name des Eigentümers des Bauplatzes sowie die Lage und die Umrisse der baulichen Anlage ergeben. Ein solcher Übersichtsplan kann z.B. über die Anwendung tirisMaps vom Land Tirol erstellt werden (hier finden Sie eine Anleitung)
  • eine maßstäbliche Darstellung der baulichen Anlage

Soll das Carport an einer öffentlichen Verkehrsfläche errichtet werden, sind zudem noch die Abstände von baulichen Anlagen zu Verkehrsflächen zu beachten.

Wird das Carport in den Mindstabstandsflächen errichtet (in der Regel 4 m Abstand zur Grundgrenze), darf die mittlere Wandhöhe bzw. die Höhe auf der der Grundstücksgrenze zugekehrten Seite maximal 2,80 m betragen.


Carports mit mehr als 15 m² Grundfläche

Bei einem Carport für mehr als ein Auto, bzw. bei einer Fläche von mehr als 15 m², ist für die Errichtung eine Baubewilligung notwendig.

Welche Kosten fallen im Zuge eines Bauverfahrens an?

Für ein Bauverfahren fallen Verwaltungabgaben, Kommissionsgebühren, „Stempelgebühren“ für Ansuchen, Pläne und sonstige Beilagen und eventuell Barauslagen für externe Sachverständige an.

Die genauen Kosten hängen dabei vor allem von der Baumasse des Gebäudes und der Anzahl der eingereichten Pläne ab.

Für die Genehmigung eines durchschnittliches Einfamilenhauses fallen Verfahrenskosten von ca. 600-800 € an, welche mit dem Baubescheid vorgeschrieben werden.

Im Zuge von Bauvorhaben, bei welchem ein Gebäude neu gebaut, oder ein bestehendes Gebäude vergrößert wird, erhebt die Gemeinde einen Erschließungsbeitrag, welcher zur Deckung der Kosten der Verkehrserschließung dienen soll.

Die Höhe dieses Beitrages hängt von der Bauplatzfläche (Bauplatzanteil) und der Baumasse nach TVAG des Gebäudes (Baumassenanteil) ab.

Der Erschließungsbeitrag kann frühestens mit Baubeginn und spätestens 4 Jahre nach Baubeginn vorgeschrieben werden.

Die Gemeinde Wildschönau fördert den Bau von Eigenheimen durch eine Rückerstattung von 50 % des Erschließungsbeitrages, wenn die Voraussetzungen gemäß der Richtlinie für Wohnbau- und Wirtschaftsförderung eingehalten sind.

Um die Rückerstattung zu beantragen, muss das ausgefüllte Ansuchen um Wohnbau- und Wirtschaftsförderung bei der Gemeinde eingabracht werden.

Beim Neubau und der Vergrößerung von Gebäuden werden ebenfalls Kanal- und Wasseranschlussgebühren eingehoben. Dies natrülich nur, wenn ein Netzanschluss der Gebäude vorhanden, bzw. geplant ist.

Diese Gebühren können frühestens ab dem Zeitpunkt des Anschlusses an das Kanal-, bzw. Wassernetz der Gemeinde vorgeschrieben werden und ebenfalls bis 4 Jahre nach dem Anschluss.

Die Höhe der Gebühr hängt von der Baumasse des Gebäudes ab, wobei hier Kellerräume, Garagen, Abstellräume, Dachböden usw. abgezogen werden.

Im Folgenden Berechnungsbeispiel werden die Kosten eines Bauverfahrens anhand eines durchschnittlichen Einfamilienhauses dargestellt.

Berechnungsbeispiel

Für eine genauere Berechnung Ihrer individuellen Kosten, kann der Beispielrechner verwendet werden.

Die berechneten Kosten stellen dabei nur einen Anhaltspunkt dar, die tatsächlichen Vorschreibungen können davon abweichen. Umso genauer die Eingaben sind, desto genauer stimmen auch die berechneten Werte mit den tatsächlich zu bezahlenden überein.

Download Beispielrechner