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Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage - Erhöhung der Hektarsätze ab 01.01.2020 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wildschönau hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 aufgrund des § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 144/2018, zur teilwesen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher nachstehende Verordnung beschlossen

Verordnung über die Festsetzung einer Waldumlage - Erhöhung der Hektarsätze ab 01.01.2020 

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