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Kontakt: Peter Weißbacher Tel. +43 664 1538686    Email: gemeindechronik@wildschoenau.gv.at

Alte Karten

Die Urmappe der Wildschönau von 1856

Geschichtlicher Hintergrund dieser alten Karten:

1817 ordnete Kaiser Franz I. (1792–1835) für die Habsburger Monarchie eine Katasteraufnahme an, ein Großprojekt, das unter seinem Namen in die Geschichte eingehen sollte. Sie zielte darauf ab, in der Monarchie ein einheitliches und stabiles Grundsteuersystem zu etablieren. Mit „stabil“ war die Steuerbemessung gemeint, die auf den Ertrag der Liegenschaften abzielte. Diese sollte konstant bleiben, auch wenn durch den Mehraufwand des Grundeigentümers der Ertrag gesteigert werden konnte. Fleiß sollte nicht betraft werden. Der neue Grundsteuerkataster sollte, und das war das Moderne und Zukunftsweisende an ihm, im Rahmen der Erfassungseinheit „Katastralgemeinde“ ausnahmslos alle Grundstücke erfassen, und zwar schriftlich und kartographisch. Zu diesem Zweck wurden die Grenzen der Katastralgemeinden und innerhalb dieser alle Grundstücke (Parzellen) vermessen und kartiert. Mit der Katasteraufnahme in Tirol und Vorarlberg, die 1855 einsetzte, war diese 1861 in der österreichischen Reichshälfte abgeschlossen. Erfasst und kartiert wurden damals in Tirol und Vorarlberg an die zweieinhalb Millionen Grundstücke in 1.051 Katastralgemeinden. Dieser Stabile Kataster wurde ab 1869 reambuliert (berichtigt und aktualisiert). Das Evidenzhaltungsgesetz von 1883 sorgte für laufende Fortführung der schriftlichen Operate und der Katasterkarte (Katastermappe) und regelte, dass die Katasterkarte mit der Natur und vor allem mit dem Grundbuch (in Tirol 1897 gesetzlich eingeführt) übereinstimmten. Für die Grundsteuer war in Tirol der Stabile Kataster erst ab 1881/82 relevant, bis dahin galt der Theresianische Kataster.
Der Stabile Kataster setzte sich aus kartographischen und schriftlichen Unterlagen (Operaten) für jede Katastralgemeinde zusammen: Unter den kartographischen Unterlagen die mit Abstand wichtigste ist die Katastermappe (Katastralmappe), wie in Österreich die Katasterkarte genannt wird. Sie ist eine Inselkarte, dargestellt ist ausschließlich das Gebiet der betreffenden Katastralgemeinde und zwar im Maßstab 1 : 2.880 (fallweise 1 : 5.760 und 1 : 1.440). Sie enthält alle relevanten bodenbezogenen Informationen: Gebäude, Grundstücke in deren Grenzen, mit Siglen und zusätzlich mit Farben gekennzeichnete Bodennutzungen, topographische Namen, Grenzpunkten. Jedem Grundstück ist eine Grundstücksnummer (Grundparzellennummer) zugewiesen, wobei zwischen Grundparzellen (rote Ziffern) und Bauparzellen (schwarze Ziffern) unterschieden wird. 

Die Vier Dörfer

und ihre angrenzenden Nachbarn

Die Karten zeigen die vier Dörfer mit den angrenzenden Nachbardörfern bzw. Nachbargemeinden.
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Detailkarten

von damaligen Ortszentren

Bei der damaligen Kartografierung schaute die Wildschönau noch ganz anders aus, als heutzutage. So sind auch die Darstellungen der damaligen Zentren in der Wildschönau zu erklären.
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