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Tirol Zuschuss

Heiz- u. Wohnkostenzuschuss

Der Tirol-Zuschuss, der von März bis 30. September 2024 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. 


Antragsteller:innen, denen der Tirol-Zuschuss (Heizkosten- und bzw. oder Wohnkostenzuschuss) 2023 bewilligt wurde, erhalten einen Folgeantrag vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei Veränderungen ist der entsprechende Vermerk anzuführen und die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.

Alle Infos und Online-Antrag unter: 
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/

Die jeweiligen Anträge sind auch am Gemeindeamt erhältlich. Für weitere Fragen und Unterstützung bei der Antragstellung stehen die Gemeindeverwaltungen zu den Amtsstunden gerne zur Verfügung.

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