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©Land Tirol

Tirol Zuschuss - Beantragung noch bis 31.Oktober

Tirol-Zuschuss

Der Tirol-Zuschuss, der von noch bis 31. Oktober 2023 beantragt werden kann, setzt sich aus dem Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023 zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei den Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Wichtiger Hinweis: 

Wenn Ihnen der Heizkosten- oder Energiekostenzuschuss 2022 ausgezahlt wurde, bekommen Sie ein personalisiertes Schreiben bzw. einen Folgeantrag zugeschickt – dieser muss samt der ausgefüllten Datenschutzerklärung an das Land Tirol retourniert werden. Auch an Haushalte von Mindestsicherungsbezieher*Innen wird ein Formular zum Wohnkostenzuschuss zugeschickt, das ausgefüllt und anschließend an das Land Tirol retourniert werden muss.

Neuanträge können noch bis 31. Oktober 2023 im Gemeindeamt gestellt werden. Erforderliche Unterlagen: Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller volljährigen im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen sowie Alimente.

Mehr Infos: www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/tirol-zuschuss/
 
Zuständige Stelle:
Abteilung Soziales
Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3693
E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
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