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©Land Tirol

Einmaliger Anti-Teuerungs-Zuschuss für Haushalte mit Wärmepumpen- und Elektroheizungen

Das Land Tirol gewährt für das Kalenderjahr 2023 nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie einen einmaligen Anti-Teuerungs-Zuschuss pro Haushalt zur teilweisen Abfederung der gestiegenen Kosten bei Heizung mit einer Wärmepumpe oder einer festinstallierten Elektroheizung. 

Mit dem Zuschuss für Wärmepumpen und Stromheizungen werden jene Tiroler Haushalte unterstützt, die besonders von den hohen Heizkosten betroffen sind. 

Hinweis: Der Zuschuss kann zusätzlich zum Tirol-Zuschuss beantragt werden. 

Voraussetzung: Die vom Förderwerber bzw. von der Förderwerberin bewohnte Wohnung bzw. das bewohnte Wohnhaus (Hauptwohnsitz) muss überwiegend mit einer

  • Wärmepumpe
  • fest installierten Elektro-Heizung

beheizt werden. 

Um die Gewährung des Zuschusses ist schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Online-Formulars bzw. Antragsformulars anzusuchen. Der Zuschuss kann noch bis 31. Oktober 2023 beantragt werden. 

Bitte verwenden Sie für die Antragstellung bevorzugt das Online-Formular. Alternativ steht Ihnen auch das Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Weitere Voraussetzungen bzw. Informationen sowie das Formular finden Sie im Internet unter: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/zuschuss-fuer-waermepumpen-und-stromheizungen/#c255553

 

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