Einreichfrist für Heiz- und Energiekostenzuschuss um drei Monate bis zum 31. März 2023 verlängert
Amt der Tiroler Landesregierung
Heiz- und Energiekostenzuschuss
www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro
Höhe Energiekostenzuschuss: 250 Euro
=> Das heißt, dass insgesamt bis zu 500 Euro an Förderungen erhalten werden können.
=> Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung Mindestsicherung/Grundversorgungsleistung beziehen sowie Bewohnerinnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schülerinnen- und Studentinnenheimen.
Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss
- 1.000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 260 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Nettoeinkommensgrenzen Energiekostenzuschuss
- 1.900 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 2.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 450 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 330 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- 750 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
- 600 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Wo erhalte ich die Antragsformulare?
- Hinweis: Für einen Antrag auf Heizkosten- und Energiekostenzuschuss steht ein gemeinsames Formular zur Verfügung, das ausgefüllt werden muss. Die Prüfung, ob Sie für den Heiz- bzw. Energiekostenzuschuss bezugsberechtigt sind, erfolgt automatisch.
- Online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss
- Bei Ihrem Gemeindeamt
- Beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Wie kann ich den Antrag ausfüllen?
- Online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss über den Link „Online Formular - Antrag auf Heiz- und Energiekostenzuschuss"
- Antrag drucken und händisch ausfüllen
Wo kann ich den Antrag abgeben?
- Online - nachdem Sie den Antrag online ausgefüllt haben, wird dieser an die Fachabteilung übermittelt.
- Postalisch an: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- Persönlich bei Ihrem Gemeindeamt oder beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
- An das Tiroler Hilfswerk - telefonisch unter 0512 508 3693 oder per E-Mail an tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at
- An Ihre Gemeinde
Was muss ich dem Antrag beilegen?
- Alle monatlichen Einkommensnachweise 2022 aller im Haushalt gemeldeten Personen (z.B. Gehaltsnachweis, Einkommensbescheid AMS, ÖGK oder aktueller Kontoauszug mit dem monatlichen Einkommen; Selbstständige: Einkommenssteuerbescheid 2021)
- Nachweis über Bezug der Familienbeihilfe/ Alimente (in Form von Bescheid Finanzamt, Unterhaltsvereinbarung oder aktueller Kontoauszug)
- Unterzeichnete Einwilligung der Datenverarbeitung (letzte Seite des Antragsformulars)
- Haushalts- bzw. Meldebestätigung
- Bewohnerinnen der Stadt Innsbruck: aktuelle Haushaltsbestätigung (bei Neuantrag bzw. Adressänderung; diese erhalten Sie bei Stadtmagistrat Innsbruck, Meldeamt)
- Antragstellerinnen außerhalb von Innsbruck: melderechtliche Bestätigung des Wohnsitz - Gemeindeamtes am Antragsformular oder aktuelle Haushaltsbestätigung
Information für Pensionistlnnen
- Außerhalb von Innsbruck: Für Pensionistlnnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.
- Innerhalb von Innsbruck: Pensionistlnnen mit Bezug der Ausgleichszulage, welche in der Heizperiode 2020/2021 einen Heizkostenzuschuss bezogen haben, übermittelt die Behörde ein Antragsformular.
- Alle anderen Pensionistlnnen können regulär einen Antrag auf Heizkosten- und Energiekostenzuschuss stellen.
Was zählt zum Einkommen?
Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden
/ gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist ohne Anrechnung der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) zu ermitteln. Einkommen, die nur 12 Mal jährlich bezogen werden (z.B. Unterhalt, AMS-Bezüge, Pensionsvorschuss, Kinderbetreuungsgeld), sind auf 14 Bezüge umzurechnen.
Nicht anzurechnen sind: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Einkommen der minderjährigen Kinder im gemeinsamen Haushalt, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezüge
Abzuziehen sind: zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie gerichtlich festgelegt sind.