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Einreichfrist für den Heiz- und Energiekostenzuschuss um drei Monate bis zum 31. März verlängert

Das Land Tirol hat die Einreichfrist für den Heiz- und Energiekostenzuschuss um drei Monate bis zum 31. März verlängert. Auch Online-Anträge sind ab sofort möglich. Bisher seien rund 22.500 Anträge für den Heiz- und Energiekostenzuschuss beim Land Tirol eingegangen.

Noch zu wenige Menschen holen laut Tirols LH Mattle und Stellvertreter Dornauer den Heiz- und Energiekostenzuschuss beim Land ab. Eine Hotline und Online-Beantragung wurden eingerichtet. Wir haben die wichtigsten Punkte im Überblick.

Innsbruck – Die vom Land Tirol aufgelegten Förderungen zur Abfederung der Teuerung bleiben offenbar noch zu oft liegen. Wie Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) und sein Stellvertreter Georg Dornauer (SPÖ) am Dienstag bei einem Pressegespräch betonten, würden noch zu wenige Menschen den Heiz- und Energiekostenzuschuss beim Land abholen. Daher wurden nun eine Hotline und eine Beantragung via Online-Formular eingerichtet.

Hotline soll "Schwelle" verkleinern, Einreichfrist verlängert

Bisher wurden von 22.500 Haushalten Anträge gestellt, das Potenzial wurde im Landhaus auf bis zu 45.000 bis 50.000 Haushalte bzw. 100.000 anspruchsberechtigte Personen geschätzt. Mattle vermutete, dass für betroffene Menschen oftmals "die Schwelle" zu groß sei, wegen Informationen zum Zuschuss aufs Gemeindeamt zu gehen. Daher habe man die Hotline sowie die Online-Beantragung etabliert. Bis zu 500 Euro können sich bezugsberechtigte Menschen – eine alleinstehende Person etwa bis zu einem monatlichen Einkommen von 1900 Euro – abholen. Zudem wurde die Einreichfrist in der Regierungssitzung um drei Monate bis zum 31. März 2023 verlängert.

Das Wichtigste

  • Einreichfrist für Heiz- und Energiekostenzuschuss wurde um drei Monate bis zum 31. März 2023 verlängert
  • Online-Antragstellung ab sofort möglich
  • Bislang rund 22.500 Anträge für den Heiz- und Energiekostenzuschuss beim Land Tirol eingegangen
  • Beratungs- und Informationsangebot wird verstärkt

🔗 Factsheet zum Heiz- und Energiekostenzuschuss

Neben der Hotline sollen auch verstärkt die Gemeinden, Interessensvertretungen und Bezirkshauptmannschaften zu Informationen über die Förderungen bereitstehen. "Wichtig ist es, dass die Menschen eine Anlaufstelle haben", meinten Mattle und Dornauer.

Dornauer betonte indes, dass man auch mit den Gemeinden ‒ die aufgrund der Teuerung ebenfalls unter finanziellen Belastungen leiden ‒ "Schulter an Schulter" gehe. Mattle stellte ein Liquiditäts- und Investitionspaket für die Gemeinden in Aussicht, damit sich diese Förderungen des Bundes abholen können. Allerdings werde das erst verhandelt, Details standen daher noch nicht fest.

 

So sieht der Heizkosten- und Energiekostenzuschuss aus

Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig 250 Euro pro Haushalt. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig 250 Euro pro Haushalt gewährt.

Informationen über den Heiz- und Energiekostenzuschuss finden Betroffene unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss, telefonisch über das Tiroler Hilfswerk (0512/5083693) oder bei der zuständigen Gemeinde.

So funktioniert die Beantragung des Heiz- und 

Energiekostenzuschusses:

  • Antrag einholen: Die Anträge können unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss für den Druck heruntergeladen oder bei der Gemeinde sowie dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, abgeholt werden.
  • Antrag ausfüllen und einreichen: Die Anträge können online unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss ausgefüllt sowie eingereicht oder postalisch an „Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck“ übermittelt werden. Ein Antrag kann auch bei der Gemeinde abgegeben werden.
  • Zu beachten sind die jeweiligen Einkommensgrenzen und im Einkommen (nicht) zu berücksichtigende Einkünfte/Zahlungen (siehe unten).
  • Dem Antrag beizulegen sind eine Haushalts- bzw. Meldebestätigung sowie ein Nachweis über die monatlichen Einkünfte.

Netto-Einkommensobergrenzen für Heizkostenzuschuss

Für den Heizkostenzuschuss sind Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1000 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 1590 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 260 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 190 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • 550 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • 380 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

 

Netto-Einkommensobergrenzen für Energiekostenzuschuss

Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

  • 1900 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
  • 450 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 330 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
  • 750 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
  • 600 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt

 

Anmerkungen

  • Für PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, wohnhaft außerhalb der Stadtgemeinde Innsbruck, denen im vergangenen Jahr der Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes bewilligt wurde, ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.
  • PensionistenInnen mit Bezug der Ausgleichszulage wohnhaft in der Stadtgemeinde Innsbruck, welche in der Heizperiode 2020/2021 einen Heizkostenzuschuss bezogen haben, übermittelt die Behörde ein Antragsformular.
  • Anträge sind bis 31. März 2023 beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, Tel. 0512 508 3693, E-Mail tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at oder beim zuständigen Gemeindeamt einzubringen.
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