Zum Hauptinhalt springen

© Land Tirol / HKZ 2026

Heizkostenzuschuss kann noch bis 31. Oktober 2026 beantragt werden!

www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss

 

Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.

Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro

  • Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderentscheidung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen, sowie Bewohnerinnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schülerinnen- und Studentinnenheimen

(Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)

 

Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss

  • 1.435 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
  • 2.265 Euro pro Monat für zwei Personen
  • 2.665 Euro pro Monat für drei Personen
  • 2.965 Euro pro Monat für vier Personen

·      + 300 Euro pro Monat für jede weitere Person

 

Folgeanträge

Allen Fördernehmerinnen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt.

 

Für Mindestpensionistlnnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.

 

Richtlinie Heizkostenzuschuss 2026

Antragsformular HKZ_2026

 

FAQs

In welchem Zeitraum können Anträge eingebracht werden?

Anträge für den Heizkostenzuschuss können bis 31. Oktober 2026 gestellt werden.

Wo erhalte ich die Antragsformulare?

  • Jene Haushalte, deren Heizkostenzuschuss 2025/2026 bewilligt wurde, wird per E-Mail bzw. per Post ein Schreiben der Abteilung Soziales des Landes Tirol mit einem Antragsformular zugesandt.
  • Für Haushalte von Mindestpensionistlnnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den HeizkostenzuschussimJahr2025/2026 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
  • Antragsformulare erhalten Sie zudem
    • bei Ihrer Gemeinde

Wie kann ich den Antrag ausfüllen?

Wo kann ich den Antrag abgeben?

  • online: Nachdem Sie den Antrag online ausgefüllt haben, wird dieser an die Fachabteilung übermittelt.
  • postalisch an: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
  • persönlich beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales - Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
  • bei Ihrer Gemeinde

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Was muss ich dem Antrag beilegen?

Es müssen keine Unterlagen oder Nachweise mehr verpflichtend eingereicht werden. Die Angaben zum Haushaltseinkommen des Vorjahres erfolgen mittels Erklärungsweg, wobei die Antragstellerinnen bestätigen, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Vor der Auszahlung werden stichprobenartig Überprüfungen durchgeführt. Im Zuge einer solchen Überprüfung können Unterlagen beim Antragsteller bzw. bei der Antragstellerin angefordert werden.

Was zählt zum Einkommen?

Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte aus dem Jahr 2025 zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden/ gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln (siehe Informationsblatt zur Einkommensberechnung).

Nicht anzurechnen sind: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbonus

Abzuziehen sind: zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet.

Für Haushalte von Mindestpensionistlnnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Heizkostenzuschuss 2025/2026 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.

zurück