Einführung Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen
Ab 1. Jänner 2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einem Volumen von 0,1 Liter – max. 3 Liter mit einem Pfand in Höhe von 25 Cent versehen.
Ab dem 1.1.2025 müssen alle in Verkehr gebrachten Einweggetränkeverpackungen mit dem Pfandsymbol und einem QR Code versehen sein. Im Laufe des Jahres 2025 dürfen Geschäfte lagernde Gebinde noch verkaufen.
Der Pfand wird automatisch bei Kauf aufgeschlagen, also bitte aufpassen, ob das Logo für das Pfandsystem auf der Verpackung aufgedruckt ist: für alle diese Verpackungen erhält man bei Rückgabe den Pfand von 25 Cent wieder zurück.
Wichtig: die Verpackungen dürfen nicht zusammengedrückt sein!
Von der Pfandverordnung ausgenommen sind:
• Milch und Milchprodukte (Milchanteil mindestens 51%)
• Sirupe
• Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel (medizinische Zwecke)
• Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)
Wo zurückgeben?
Die leeren Getränkeverpackungen kannst du an allen Verkaufsstellen zurückgeben, an denen du sie kaufen kannst. In vielen Supermärkten wird es Rückgabeautomaten geben, wo du alle Pfandprodukte unbegrenzt zurückgeben kannst.
Wichtig: man kann nur Verpackungen zurückgeben, die vom österreichischen Pfandsystem erfasst sind.
Wie zurückgeben?
Voraussetzung für die Rückzahlung des Pfands ist, dass auf der Verpackung das österreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar, die Verpackung leer und nicht zerdrückt sein. Kunststoffflaschen und Metalldosen kannst du mit oder ohne Verschluss zurückgeben.