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Katastrophenfonds für Elementarschäden und Infoabend für unwettergeschädigte Waldbesitzer

Katastrophenfonds des Landes Tirol für private Elementarschäden

Eine Information des Landes Tirol

Ein verwüstetes Haus nach einem Steinschlag oder auch ein überfluteter Keller nach einem Hochwasser: Immer wieder verursachen Lawinen, Muren, Erdrutsche oder Starkniederschlagsereignisse erhebliche Schäden und damit auch finanzielle Probleme. Betroffene solcher privaten Elementarschäden erhalten seitens des Landes Entschädigungszahlungen. 

Alle Infos unter:

www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/private-elementarschaeden

Kontakt:

Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Agrarecht

Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck

Weitere Informationen erhalten Sie

Antragsformulare können hier heruntergeladen werden https://www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/private-elementarschaeden/

oder liegen im Gemeindeamt auf.

Wirtschaftskammer Tirol - Soforthilfe für Hochwasserbetroffene Unternehmen im Bezirk Kufstein

Eine Information der Wirtschaftskammer Kufstein

jüngsten Wetterkapriolen haben leider auch in unserem Bezirk Kufstein zahlreiche Unternehmen getroffen. Wir möchten Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite stehen und informieren Sie darüber, dass es Soforthilfemaßnahmen von der Wirtschaftskammer Tirol und dem Land Tirol gibt.

Die Unterstützung seitens des Landes Tirol bei Elementarschäden beträgt 50% der Schadenshöhe für nachgewiesene Wiederherstellungskosten.
Nach Antragstellung (inkl. der Zusendung des Gutachtens über Schadenshöhe) werden 25%der Schadenssumme vom Land als Vorauszahlung schnell angewiesen. Der Rest der Auszahlung bis zur Grenze von 50% der Schadenssumme erfolgt entsprechend den nachgewiesenen Wiederherstellungskosten.

Zur Kompensation der Schäden beträgt die Unterstützung der WKT in der Schadenssituation von Betrieben 10% der vom Land Tirol definierten Schadenshöhe, gedeckelt mit € 20.000,-.

Die Geringfügigkeitsgrenze für Unterstützungsmaßnahmen liegt € 1.000,- d.h. erst ab dieser Schadenssumme ist eine Antragstellung möglich. Eine Überförderung (d.h. mehr als 100% Schadensdeckung bei einem entsprechenden Versicherungsschutz) ist nicht möglich.

Wenn Ihr Unternehmen von den Hochwasserschäden betroffen ist, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir stellen Ihnen gerne alle notwendigen Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung. Hier finden Sie eine Checkliste zur Vorgehensweise im Katastrophenfall.

Kontakt:

Wirtschaftskammer Kufstein
T: 05 90 90 5-3310
E:kufstein@wktirol.at

Infoabend für unwettergeschädigte Waldbesitzer

Heute Abend informieren Reinhold Erharter, BFI, und unsere Waldaufseher Hubert Auer und Thomas Dummer unwettergeschädigte Waldbesitzer.

Wann? 02.07.2024, 19:00

Wo? Feuerwehrhaus Auffach

Themen:

Gemeinsamer Holzverkauf

Holzerntefirmen

Förderung

usw.

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