Katastrophenfonds für Elementarschäden und Infoabend für unwettergeschädigte Waldbesitzer
Katastrophenfonds des Landes Tirol für private Elementarschäden
Eine Information des Landes Tirol
Ein verwüstetes Haus nach einem Steinschlag oder auch ein überfluteter Keller nach einem Hochwasser: Immer wieder verursachen Lawinen, Muren, Erdrutsche oder Starkniederschlagsereignisse erhebliche Schäden und damit auch finanzielle Probleme. Betroffene solcher privaten Elementarschäden erhalten seitens des Landes Entschädigungszahlungen.
Alle Infos unter:
www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/private-elementarschaeden
Kontakt:
Amt der Tiroler Landesregierung/Abteilung Agrarecht
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
Weitere Informationen erhalten Sie
- bei almwirtschaftlichen Schäden bei der Abteilung Agrarwirtschaft beim Amt der Tiroler Landesregierung, Innrain 1, 6020 Innsbruck.
- bei landwirtschaftlichen Schäden bei der zuständigen Bezirkslandwirtschaftskammer
- bei forstwirtschaftlichen Schäden bei der zuständigen Bezirksforstinspektion.
Antragsformulare können hier heruntergeladen werden https://www.tirol.gv.at/landwirtschaft-forstwirtschaft/agrar/private-elementarschaeden/
oder liegen im Gemeindeamt auf.
Wirtschaftskammer Tirol - Soforthilfe für Hochwasserbetroffene Unternehmen im Bezirk Kufstein
Eine Information der Wirtschaftskammer Kufstein
jüngsten Wetterkapriolen haben leider auch in unserem Bezirk Kufstein zahlreiche Unternehmen getroffen. Wir möchten Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite stehen und informieren Sie darüber, dass es Soforthilfemaßnahmen von der Wirtschaftskammer Tirol und dem Land Tirol gibt.
Die Unterstützung seitens des Landes Tirol bei Elementarschäden beträgt 50% der Schadenshöhe für nachgewiesene Wiederherstellungskosten.
Nach Antragstellung (inkl. der Zusendung des Gutachtens über Schadenshöhe) werden 25%der Schadenssumme vom Land als Vorauszahlung schnell angewiesen. Der Rest der Auszahlung bis zur Grenze von 50% der Schadenssumme erfolgt entsprechend den nachgewiesenen Wiederherstellungskosten.
Zur Kompensation der Schäden beträgt die Unterstützung der WKT in der Schadenssituation von Betrieben 10% der vom Land Tirol definierten Schadenshöhe, gedeckelt mit € 20.000,-.
Die Geringfügigkeitsgrenze für Unterstützungsmaßnahmen liegt € 1.000,- d.h. erst ab dieser Schadenssumme ist eine Antragstellung möglich. Eine Überförderung (d.h. mehr als 100% Schadensdeckung bei einem entsprechenden Versicherungsschutz) ist nicht möglich.
Wenn Ihr Unternehmen von den Hochwasserschäden betroffen ist, zögern Sie bitte nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir stellen Ihnen gerne alle notwendigen Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung. Hier finden Sie eine Checkliste zur Vorgehensweise im Katastrophenfall.
Kontakt:
Wirtschaftskammer Kufstein
T: 05 90 90 5-3310
E:kufstein@wktirol.at
Infoabend für unwettergeschädigte Waldbesitzer
Heute Abend informieren Reinhold Erharter, BFI, und unsere Waldaufseher Hubert Auer und Thomas Dummer unwettergeschädigte Waldbesitzer.
Wann? 02.07.2024, 19:00
Wo? Feuerwehrhaus Auffach
Themen:
Gemeinsamer Holzverkauf
Holzerntefirmen
Förderung
usw.