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Die Tiroler Familien werden seitens des Landes mit einer Reihe an unterschiedlichen Förderungen unterstützt. Foto: Shutterstock

Mehr Geld für Tiroler Familien

Das Land Tirol unterstützt die Tiroler Familien mit zahlreichen Förderungen. Ab 1. Jänner 2023 gibt es mehr Geld für einen noch größeren Kreis an Familien in Tirol.

Kinderbetreuungszuschuss

Der Kinderbetreuungszuschuss soll den finanziellen Aufwand für die Kinderbetreuung insbesondere für einkommensschwache Familien vermindern. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass FördernehmerInnen die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben. Abhängig vom Einkommen beträgt die Förderung zwischen 40 und 60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten. Der Kinderbetreuungszuschuss wird pro Kind und für die Laufzeit von höchstens zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Kosten für die Betreuung von Kindern in Tagesbetreuungsorganisationen (Tageseltern, Betriebstageseltern), Kindergruppen und Kinderkrippen sowie Kindergärten und Horten. Sowohl Erst- als auch Folgeanträge sind mittels Online-Formular einzureichen. Beizulegen sind ein Nachweis über die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit, eine Anmeldebestätigung des Ausbildungsinstitutes oder eine Bestätigung des AMS sowie eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde und eine Bestätigung der Betreuungseinrichtung.

Weitere Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung unter:

www.tirol.gv.at/kinderbetreuungszuschuss

 

NEU ab 1. Jänner 2023

  • Erweiterung der Einkommensgrenzen (siehe Tabelle – Übersicht Familienförderung)

 

Kindergeld Plus

Um einkommensschwache Familien beim Betreuungsaufwand für ihre Kinder zu unterstützen, greift ihnen das Land Tirol mit dem Kindergeld Plus unter die Arme. Abhängig von den Einkommensgrenzen beträgt das Kindergeld Plus zwischen 300 und 500 Euro. Die Förderung wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr das zweite oder dritte Lebensjahr vollendet haben oder vollenden werden. Anträge sind vom 1. Jänner bis zum 31.Dezember eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen. Beizulegen ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde.

Weitere Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung unter:

www.tirol.gv.at/kindergeldplus

 

NEU ab 1. Jänner 2023

• Erweiterung der Einkommensgrenzen (siehe Tabelle – Übersicht Familienförderung)

• Die Unterstützung erhöht sich auf 330 bis 550 Euro.

Schulkostenbeihilfe

Die Schulkostenbeihilfe – ehemalige Schulstarthilfe – unterstützt einkommensschwache Familien durch einen Beitrag für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen. Abhängig von den Einkommensgrenzen erhalten Familien im Rahmen der Schulkostenbeihilfe eine finanzielle Unterstützung von 150 oder 200 Euro pro Kind und Förderjahr. Die Schulkostenbeihilfe wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen. Anträge sind vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen. Beizulegen ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde.

Weitere Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung unter: www.tirol.gv.at/schulkostenbeihilfe

INFO: Die neue Richtlinie zur Schulkostenbeihilfe mit einer Erhöhung der Einkommensgrenze II gilt bereits seit 1. September 2022.

Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland

Das Ziel der Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland ist es, insbesondere einkommensschwachen Familien die Teilnahme ihrer Kinder an Schulveranstaltungen zu erleichtern. Die Förderung wird für Kinder bis zur neunten Schulstufe gewährt, die eine Pflichtschule besuchen und beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen, tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühr, maximal jedoch 125 Euro. Die Schulveranstaltung muss in Österreich stattfinden und mindestens drei Tage (mindestens zwei Übernachtungen) dauern. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass FördernehmerInnen die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben. Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formular einzubringen. Beizulegen ist eine aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung der Schule über die erfolgte Teilnahme des zu fördernden Kindes und die geleistete Teilnahmegebühr.

Weitere Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung unter:

www.tirol.gv.at/schulveranstaltungen

 

NEU ab 1. Jänner 2023

• Erweiterung der Einkommensgrenzen (siehe Tabelle – Übersicht Familienförderung)

• Abhängig von den Einkommensgrenzen werden entweder 50 oder 60 Prozent der nachgewiesenen und tatsächlich bezahlten Teilnahmegebühren gefördert, maximal jedoch 125 Euro oder 150 Euro.

Mehrlingsgeburtenzuschuss

Familien, die durch die Geburt von Mehrlingen höhere Ausgaben haben, werden vom Land Tirol mit dem Mehrlingsgeburtenzuschuss unterstützt. Bei der Geburt von Zwillingen beträgt die Unterstützung 600 Euro, bei der Geburt von Drillingen 900 Euro. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um jeweils 300 Euro. Der Mehrlingsgeburtenzuschuss wird einkommensunabhängig gewährt. Förderanträge sind innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder einzubringen. Beizulegen sind Kopien der Geburtsurkunden der Mehrlinge, für die die Förderung beantragt wird, sowie aktuelle Meldebestätigungen der Mehrlinge und der obsorgeberechtigten Person.

Weitere Informationen sowie das Online-Formular zur Antragstellung unter: www.tirol.gv.at/mehrlingsgeburtenzuschuss

 

NEU ab 1. Jänner 2023

• Die Unterstützung erhöht sich bei der Geburt von Zwillingen auf 660 Euro, bei der Geburt von Drillingen auf 990 Euro. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Förderung um 330 Euro.

KONTAKT:

Abteilung Gesellschaft und Arbeit

Meinhardstraße 16

6020 Innsbruck

+43 512 508 807 804

ga.generationen@tirol.gv.at

www.tirol.gv.at/familienfoerderungen

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