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ERHÖHUNG DER EINKOMMENSGRENZE FÜR ENERGIEKOSTENZUSCHUSS 2022

ERHÖHUNG DER EINKOMMENSGRENZE FÜR ENERGIEKOSTENZUSCHUSS 2022

Per Umlaufbeschluss vom 1. August 2022 hat die Landesregierung die Richtlinie der Erweiterung der Einkommensobergrenzen für den Energiekostenzuschuss 2022 beschlossen.

Die nach der bisherigen Richtlinie bereits bearbeiteten und aufgrund der Überschreitung der Einkommensobergrenze abgelehnten Anträge werden von Amts wegen aufgerollt und laut der neuen Richtsätze berechnet.

Um die Gewährung des Heiz- bzw. Energiekostenzuschusses kann noch bis 31. Dezember 2022 angesucht werden.

Antragsformular liegt im Gemeindeamt auf oder können bei der unten angeführten Internetseite heruntergeladen werden.

Mehr Informationen finden Sie unter:

www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/beihilfen/tiroler-hilfswerk/formulareunterstuetzung

Für weiteren Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.

 

    NEU!!

    Netto-Einkommensobergrenzen für die Gewährung des Energiekostenzuschusses 2022

    Für den Energiekostenzuschuss sind über den bestehenden Heizkostenzuschuss einmalig folgende Personen berechtigt, die folgende Netto-Einkommen nicht überschreiten:

    • 1.900 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
    • 2.700 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
    • 450 Euro pro Monat zusätzlich für das erste und zweite und 330 Euro für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
    • 750 Euro pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
    • 600 Euro pro Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
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