Heizkostenzuschuss 2025
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss 2025 kann bis zum 30. September 2025 beantragt werden. Voraussetzung für den Heizkostenzuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem Einkommen gezielt bei den Heizkosten unterstützt.
Höhe Heizkostenzuschuss: 250 Euro
- Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)
Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss
- 1.210 Euro pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.910 Euro pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- 300 Euro pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
- 700 Euro pro Monat für weitere Personen mit Einkommen
Hinweis: Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025 mit Beginn der Heizsaison.
Folgeanträge
Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt.
Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.
Eine Antragstellung soll möglichst über folgendes Online-Formular erfolgen:
Onlineformular für Neuanträge
Formular für Neuanträge
Richtlinien
Erforderliche Unterlagen
Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise, der im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen.
Zuständige Stelle
Abteilung Soziales
Tiroler Hilfswerk
Adresse: Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3693
E-Mail: tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at