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Tel. +43 5339 8110 / Fax DW -219 / Email: gemeinde@wildschoenau.gv.at

Update 28.06.2022 - Alle Doppelhaushälften sind vergeben!

 

Die NEUE HEIMAT TIROL plant in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Tiroler Bodenfonds in der Wildschönau, in Niederau, die Errichtung von sieben Doppelhäusern im Eigentum. Die Doppelhäuser sollen in Holzbauweise in unterschiedlicher Ausstattungsqualität errichtet werden.

Die Bebauungsstudie für die Siedlungserweiterung „Franziskusweg Niederau“ wurde vom Tiroler Bodenfonds ausgelobt. Als Sieger des geladenen Wett- bewerbs ging das Architekturbüro Unisono Architekten hervor. Die Siedlungserweiterung fügt sich dezent in die bestehende Kulturlandschaft ein, wobei die vorhandenen Geländeformen möglichst unverändert in das Bebauungskonzept integriert werden. Im Sinne des Auslobers sieht das Bebauungskonzept einzelne, zusammenhängende Einheiten vor – dies auch im Hinblick auf eine bestmögliche Wohnbauförderung für künftige Bauwerber. Eine durchdachte Ausgestaltung von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Räumen ist ein wichtiger Bestandteil der Freiraumgestaltung. Ein wesentliches Augenmerk wird auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden und die bestmögliche Ausnutzung der vorhandenen Grundfläche sowie die Einbettung in die Landschaft gelegt.

Die Bebauung erfolgt durch die NEUE HEIMAT TIROL. Die einzelnen Doppelhaushälften werden über die Gemeinde an interessierte Bauwerberinnen und Bauwerber vergeben. Die Kosten liegen im Rahmen der Vorgaben der Abt. Wohnbauförderung des Landes Tirol. Ziel des Projektes ist, jungen Wildschönauerinnen und Wildschönauern die Chance zu bieten, sich den Traum eines Eigenheims zu erfüllen.

Flyer (pdf) für die Projektbeschreibung der NHT mit Kontaktdaten zum Herunterladen

Projektpräsentation mit unverb. Preisliste Stand 09/2021

Die Vergabe erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates nach dem Punktesystem der Richtlinien „Leistbares Wohnen“ der Gemeinde Wildschönau. Bitte deshalb das Formular anbei auszufüllen und zu ergänzen. Aufgrund der gemachten Angaben werden entsprechend dem Punktesystem Punkte vergeben, wonach eine Reihung erfolgt. Die Zuteilung erfolgt durch den Gemeinderat nach dieserReihung insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen Kriterien. Kriterien sind unter anderem Familienverhältnisse, Pflegebedürftigkeit, Behinderung, ehrenamtliches Engagement, Arbeitsplatz und die derzeitigen Wohn- und Eigentumsverhältnisse.
Voraussetzung für die Vergabe einer Doppelhaushälfte ist in weiterer Folge dann der Abschluss eines Raumordnungsvertrags mit der Gemeinde Wildschönau. Damit ist die widmungskonforme Nutzungsicherzustellen.

Update 11.04.2022 - Noch 3 Doppelhaushälften zu vergeben:

11 Doppelhaushälften konnten bereits vergeben werden. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.03.2022 werden nun die restlichen 3  Doppelhaushälften 09, 10 und 11 zur Vergabe ausgeschrieben.

Die Bewerbung ist bitte bis spätestens Sonntag, 22.05.2022, an das Gemeindeamt zu übermitteln. Vergabe ist voraussichtlich bei der Sitzung des Gemeinderates am 30.05.2022.

Bewerbungsbogen zum Herunterladen

Lageplan Doppelhaushälften 09, 10 und 11

Richtlinien Leistbares Wohnen in der Wildschönau – Richtlinien Vertragsraumordnung der Gemeinde Wildschönau in der Fassung 2021 lt. Beschluss des Gemeinderates vom 20.12.2021, 1308/2021-12

Punktesystem Leistbares Wohnen in der Wildschönau  in der Fassung 2021 lt. Beschluss des Gemeinderates vom 20.12.2021, 1308/2021-12