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Tel. +43 5339 8110 / Fax DW -219 / Email: gemeinde@wildschoenau.gv.at

Standesamt

Standesamt

Von der Geburt bis zum Tod, bei Eheschließung und Verpartnerung, Staatsbürgerschaft uvm. - das Standesamt als „Personenstandsbehörde“ begleitet uns von der ersten glücklichen bis zur letzten traurigen Minute unseres Lebens.

Team

Martina Seisl

Martina Seisl

Standesbeamtin
Geburt und Todesfall, Eheschließung und Verpartnerung,
Personenstandsurkunden, Staatsbürgerschaft
Meldeamt
Wahlen und Volksbegehren

Brigitte Margreiter

Brigitte Unterberger

Karenziert

Standesbeamtin
Geburt und Todesfall, Eheschließung und Verpartnerung,
Personenstandsurkunden, Staatsbürgerschaft
Bürgerservice
Familie, Freizeit und Jugend
Katastrophenschutz und Gemeindeeinsatzleitung

Heiraten in der Wildschönau

Im Zuge der Renovierungsmaßnahmen wurde der Trauungssal im Jahr 2019 neu errichtet und bietet bis zu 30 Sitzplätze. Im Standesamt Wildschönau finden Trauungen nur nach Terminvereinbarung statt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt 

 

TRAUUNGSTERMINE

  • nach Vereinbarung

Eheschließung

Die wichtigste Aufgabe der/des Standesbeamtin/Standesbeamten vor der Eheschließung ist die Prüfung etwaiger Ehehindernisse und die Entgegennahme von Erklärungen der Verlobten - insbesondere über die Namensführung in der Ehe.

Im Zuge der Anmeldung wird weiters Folgendes erledigt:

  • Aufnahme der Personaldaten
  • Festlegung des Trauungstermines
  • Besprechung des Trauungsablaufes
  • Besichtigung des Trauungssaales
  • Bezahlung der Gebühren

Erforderliche Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis - bei ausländischen Staatsbürgern nur Reisepass oder Personalausweis
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung von Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder

Ausländische Staatsbürger benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis sowie eine Aufenthaltsbescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Dieses erhält man beim Standesamt des Heimatortes.

Trauzeugen:

 
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend notwendig, man muss aber eine Verzichtserklärung abgeben.

Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Sprache verstehen. Die Trauzeugen müssen ihre Identität vor der Trauung mit einem gültigen Lichtbildausweis nachweisen.

 

 
  • Ermittlung der Ehefähigkeit
 
€ 50,00
 
  • Ausländische Schriften die zur Ermittlung vorgelegt werden 
 
zusätzlich € 80,00
 
  • Heiratsurkunden
 
€ 4,20
 
  • Trauung während der Amtsstunden
 
€ 5,45
 
  • Trauung außerhalb der Amtsstunden                                                                                                                                                                
 
€ 10,90
 
  • Trauung außerhalb des Trauungssaales
 
€ 54,50 + € 350,00  
 
  • Namensänderung Kinder
 
€ 20,70
  

Kundmachungen und Verordnungen

Standesamt

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Allgemeine Infos

Mitzubringende Dokumente:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluss

 

Ausstellung einer Sterbeurkunde: € 9,30

Allgemeines

Grundsätzlich kommt die Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, allein der Mutter zu. Die Eltern können vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten (am Ort der Geburt des Kindes) persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit nach einer Belehrung über die Rechtsfolgen einmalig bestimmen, dass sie beide mit der Obsorge betraut sind, sofern die Obsorge nicht bereits gerichtlich geregelt ist. Wenn sie getrennt leben, müssen sie bestimmen, welcher Elternteil das Kind hauptsächlich betreuen wird.

Darüber hinaus können die Eltern dem Gericht – auch in Abänderung einer bestehenden Regelung – eine Vereinbarung über die Betrauung mit der Obsorge vorlegen, wobei die Betrauung eines Elternteils allein oder beider Eltern vereinbart werden kann.

 Achtung

Die gemeinsame Obsorge muss beantragt werden!

Nähere Informationen zur "gemeinsamen Obsorge" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises: € 39,60

 

Staatsbürgerschaftsnachweise die unmittelbar nach der Geburt eines Kindes beantragt werden und innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von den Gebühren befreit!

Ein Staatsbürgerschaftsnachweis kann in jedem Standesamt in Österreich beantrag werden.

 

Häufig gestellte Fragen

Vorlaufzeit 4 Wochen

Die benötigten Dokumente werden von uns elektronisch besorgt:

Geburtsurkunde / Staatsbürgerschaftsnachweis