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Update Beutegreifer

(Zusammenfassung der Informationen des Landes Tirol)

Seit dem Nachweis eines Bären am 24. April liegen der Behörde keine weiteren Hinweise vor, die auf die Präsenz eines Bären im Gemeindegebiet Wildschönau hinweisen.

Eine am vergangenen Freitag, 12. Mai, in der Wildschönau durchgeführte Rissbegutachtung bei einem Reh hat keinen Verdacht auf die Beteiligung eines Großraubtieres ergeben.

Auch bei dem Reh-Riss in der Wildschönau von Montag, 15. Mai, konnte nach Rücksprache mit mehreren Sachverständigen kein Verdacht auf ein Großraubtier festgestellt werden.

In allen diesen, der Behörde zur Kenntnis gebrachten Fällen, wurden Proben genommen und zur DNA-Express-Analyse weitergeleitet.

 

Grundsätzlich gibt es in Tirol derzeit keinen Anlass von einer erhöhten Gefahr durch Bären auszugehen. Alle Bären, die in Tirol bislang festgestellt wurden, zeigten scheues Verhalten. Die Wahrscheinlichkeit in Tirol einem Bären zu begegnen, ist zudem äußerst gering. Das Land Tirol appelliert jedoch an die Bevölkerung, Sichtungen von großen Beutegreifern möglichst rasch über das Sichtungsformular (s. unten) direkt an die Bezirkshauptmannschaft Kufstein zu melden. Wichtig für die fachliche Beurteilung ist Bildmaterial. Allen Hinweisen wird seitens der Behörde gewissenhaft nachgegangen, um mögliche Gefährdungen für die Bevölkerung einzuschätzen und zu bewerten, ob Maßnahmen zu treffen sind. „Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Wenn ein Risiko für Menschen besteht, sind wir in der Lage, sehr rasch zu handeln“, verweist LHStv Josef Geisler auf die Tiroler Rechtslage.

 

Meldung Sichtung großer Beutegreifer  oder seine frischen Spuren (z.B. Fährte, Losung):

Bitte das Formular  anbei verwenden: Download Formular Sichtbeobachtung

und per Mail an bh.kufstein@tirol.gv.at schicken.

 

Meldung Wildtierriss:

Im Falle eines Rissverdachts bei einem Wildtier informiert der Jäger entweder direkt die Zuständigen beim Tiroler Jägerverband oder den örtlich zuständigen Wildtierrissbegutachter. Die Kontaktdaten sind der Jägerschaft bekannt.

Im Normalfall werden in einem ersten Schritt Bilder des Wildtiers an den Tiroler Jägerverband geschickt, der in Absprache mit dem Monitoringteam des Landes eine Erstbeurteilung vornimmt. Aus Basis dieser Erstbeurteilung wird über die weiteren Schritte (Begutachtung, Probennahme) entschieden.

Für die Rissbegutachtung, Probennahme und Auswertung der Proben entstehen dem Jäger keine wie auch immer gearteten Kosten!

 

Meldung Schaden oder Nutztierriss:

Vorgehensweise im Schadensfall: Download Vorgehensweise im Schadensfall

Kontakt:

Bezirkshauptmannschaft Kufstein Journaldienst +43 5372 606 6021; Freitag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertage 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Außerhalb der Journaldienstzeiten der BH: Journaldienst Polizei +43 59133 7210305

 

 

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