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Garagen- und Stellplatzverordnung, sowie Verordnung zur Einhebung einer Ausgleichsabgabe 2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Wildschönau hat mit Beschluss vom 30.08.2021 aufgrund der Ermächtigung des § 8 Abs. 6 der Tiroler Bauordnung 2018, LGBl. Nr. 28/2018, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 134/2020, sowie des § 3 Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz – TVAG, Tiroler Fassung, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 138/2019, folgende Verordnung über die Errichtung von Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge sowie die Verordnung zur Einhebung einer Ausgleichsabgabe beschlossen:

Garagen- und Stellplatzverordnung, sowie Verordnung zur Einhebung einer Ausgleichsabgabe 2021

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