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Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe 2019

Der Gemeinderat der Gemeinde Wildschönau hat mit Beschluss vom 04.11.2019, aufgrund des § 4 Abs. 3 des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, LGBl. Nr. 79/2019 , folgende Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe nach TFWAG beschlossen:

Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe 2019

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