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Schulkostenbeihilfe

Infos unter: www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/generationen/foerderungen/schulkostenbeihilfe/

 

Schulkostenbeihilfe

Anhebung der "Einkommensgrenze II" mit 01.09.2022!

Im Zuge des Anti-Teuerungspaketes des Landes Tirol wird mit 01.09.2022 die "Einkommensgrenze II" angehoben.

Nähere Details dazu entnehmen Sie bitte der Richtlinie "Schulkostenbeihilfe" - Gültigkeit ab 01.09.2022.

Neues Förderprogramm seit 1. Jänner 2022.

Die Förderung "Schulkostenbeihilfe" ersetzt die Förderung "Schulstarthilfe", die mit 31.12.2021 beendet wurde.

Der Antrag ist grundsätzlich online einzubringen. Sollten Sie keine Möglichkeit zur digitalen Antragstellung haben, wird Ihnen ein Formular zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, dazu mit der Abteilung Gesellschaft und Arbeit/Bereich Generationen Kontakt aufzunehmen.

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, einkommensschwache Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell zu unterstützen.

Gegenstand

Für die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehen,wird pro Kind, je nach Einkommensgrenze, ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Fördernehmer/innen

Fördernehmer/innen können obsorgeberechtigte Personen sein, die die Familienbeihilfe beziehen und im selben Haushalt wie das zu fördernde Kind leben.

Weitere Voraussetzungen

  • Das Haushaltseinkommen darf die in der Richtlinie festgelegte Obergrenze nicht überschreiten. Details finden Sie im
    Informationsblatt zur Einkommensberechnung (gültig bis 31.08.2022)
    Imformationsblatt zur Einkommensberechnung (gültig ab 01.09.2022)und in der
    Berechnungshilfe
  • Der Hauptwohnsitz des Fördernehmers/der Fördernehmerin muss sich in Tirol befinden.
  • Die Schulkostenbeihilfe wird für Kinder gewährt, die im betreffenden Kalenderjahr
    • der Schulpflicht unterliegen und eine Schule besuchen
    • der Schulpflicht unterlegen sind und eine Schule besucht haben
      (Antragstellung im Herbst und Schulpflicht bis Juli im Förderzeitraum)
    • der Schulpflicht unterliegen werden und eine Schule besuchen werden
      (Antragstellung im Frühjahr und Schulpflicht ab Herbst im Förderzeitraum).
  • Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • € 200,00 unterhalb der Einkommensgrenze „I“
  • € 150,00 zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“

Die Förderung wird pro Kind und Kalenderjahr einmal gewährt.

Einreichfrist für Förderanträge

Förderanträge sind vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres mittels Online-Formular einzubringen.

Dem Antrag ist die aktuelle Haushaltsbestätigung der Wohnsitzgemeinde anzuschließen.

Nähere Infromationen zur Berechnung des Einkommens finden sie im Informationsblatt zur Einkommensberechnung.

Auszahlung des Förderbetrages

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt im Nachhinein.

Richtlinien zum Downloaden

    Information / Kontakt

    Alphabetische Unterteilung nach Nachnamen

     
    • Sachbearbeiterin für die Buchstaben A - C

    Sonja Berndt-Merkl

    Adresse Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

    Telefon +43 512 508 7833

    Fax +43 512 508 747805

    E-Mail ga.generationen@tirol.gv.at

     
    • Sachbearbeiterin für die Buchstaben D - F

    Barbara Gollner

    Adresse Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

    Telefon +43 512 508 7835

    Fax +43 512 508 747805

    E-Mail ga.generationen@tirol.gv.at

     
    • Sachbearbeiterin für die Buchstaben G - H

    Nadine Spildenner

    Adresse Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

    Telefon +43 512 508 7839

    Fax +43 512 508 747805

    E-Mail ga.generationen@tirol.gv.at

     
    • Sachbearbeiterin für die Buchstaben I - L

    Maria Grubhofer

    Adresse Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

    Telefon +43 512 508 7836

    Fax +43 512 508 747805

    E-Mail ga.generationen@tirol.gv.at

     
    • Sachbearbeiterin für die Buchstaben M - O

    Marion Schatz

    Adresse Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

    Telefon+43 512 508 7844

    Fax +43 512 508 747805

    E-Mail ga.generationen@tirol.gv.at 

     
    • Sachbearbeiterin für die Buchstaben P - R

    Barbara Geisler

    Adresse Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

    Telefon +43 512 508 7831

    Fax +43 512 508 747805

    E-Mail ga.generationen@tirol.gv.at 

     
    • Sachbearbeiterin für die Buchstaben S - U

    Marlene Stockhauser

    Adresse Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

    Telefon +43 512 508 7846

    Fax +43 512 508 747805

    E-Mail ga.generationen@tirol.gv.at

     
    • Sachbearbeiterin für die Buchstaben V - Z

    Sandra Pirchner

    Adresse Meinhardstraße 16, 6020 Innsbruck

    Telefon+43 512 508 7862

    Fax +43 512 508 747805

    E-Mail ga.generationen@tirol.gv.at

     

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