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Tel. +43 5339 8110 / Fax DW -219 / Email: gemeinde@wildschoenau.gv.at

Amtstafel

Hier finden Sie alle wichtigen Kundmachungen der Gemeinde Wildschönau.

Bitte beachten Sie, dass diese „digitale Amtstafel“ keine rechtlich verbindliche Amtstafel im Sinne der Tiroler Gemeindeordnung 2001 ist und rein informativen Charakter hat.

Die rechtsgültige Amtstafel befindet sich beim Eingangsbereich des Gemeindeamtes in Kirchen, Oberau 116, 6311 Wildschönau.

Abweichend davon sind sowohl Kundmachungen mündlicher Verhandlungen gemäß § 42 Abs. 1 iVm § 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, als auch gemäß den Bestimmungen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016 auf der Internetseite der Gemeinde bekannt zu machende Kundmachungen rechtsverbindlich.

 

Die restlichen im Gemeindegebiet vorhandenen Anschlagkästen

  • Auffach, bei der Volksschule Auffach, Dorf, Auffach 173 
  • Thierbach, bei der Kirche (ggü Volksschule und Kindergarten Thierbach, Dorf, Thierbach 22)
  • Niederau, ggü. der Kirche beim Parkplatz für den Dorfabend 
  • Mühltal, ggü. Mühltal, Oberau 69 

dienen nur zur besseren Information der Gemeindebürger in den betreffenden Ortsteilen.

Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen (§ 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG, § 86b Bundesabgabenordnung – BAO) und von schriftlichen Mitteilungen an alle bei der Gemeinde Wildschönau eingerichteten Behörden und Dienststellen stehen Ihnen folgende Adressen zur Verfügung:

Postadresse

Gemeinde Wildschönau
Kirchen, Oberau 116
6311 Wildschönau

Persönliche Abgabe

Bürgerservice 1. Stock

Telefonnummer:
Faxnummer: 
+43(0)5339-8110
+43(0)5339-8110-219
E-Mail-Adressegemeinde@wildschoenau.gv.at

Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden (siehe § 2) empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

Die Weiterleitung von Anbringen an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Gemeindeamtes ist – insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person – nicht sichergestellt.

Sofern E-Mails Anlagen enthalten, müssen diese eines der zulässigen Formate, die Formate sind auf dem signierten Dokument (pdf) ersichtlich.

Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten:

Gemäß § 13 AVG werden folgende Amtszeiten und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:

Parteienverkehr:

Montag bis Donnerstag: 07:30 – 12:00 Uhr
Freitag: 07:30 – 13:30 

Amtsstunden: 

Montag - Donnerstag: 07:30 bis 17:00

Freitag: 07:30 bis 13:30

24. Dezember und 31. Dezember – keine Amtsstunden und kein Parteienverkehr

Die vollständigen Angaben sind auf dem signierten Dokument (pdf) ersichtlich.