Ansprechpartner*in
Die Amtsleitung
Schnittstelle zwischen Verwaltung - Politik - Mitarbeiter*innen und Bürger*innen
Das Gemeindeamt ist die Dienststelle aller Organe der Gemeinde. Die Mitarbeiter des Gemeindeamtes haben die verschiedenen administrativen Aufgaben wahrzunehmen. Vorstand des Gemeindeamtes ist der Bürgermeister. Ihm obliegt die Obsorge für die erforderliche personelle und sachliche Ausstattung des Gemeindeamtes, die Wahrnehmung der dienst- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten der Gemeindebediensteten einschließlich des Bedienstetenschutzes, die Verfügung über die Verwendung der Gemeindebediensteten und das Weisungsrecht gegenüber den Gemeindebediensteten und gegenüber jenen Personen, die Aufgaben der Gemeinde als gesetzlicher Schulerhalter besorgen. Zur Leitung des inneren Dienstes ist eine Amtsleitung zu bestellen. Der Amtsleitung obliegen die Organisation, Koordinierung und Leitung des gesamten inneren Dienstes sowie die operativen Gemeindeaufgaben unter der unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters. Die Amtsleitung ist unmittelbarer Vorgesetzter der Gemeindebediensteten und hat die in der Tiroler Gemeindeordnung (§ 58 Abs. 3 iVm Abs. 2) geregelten Aufgaben zu übernehmen, für einen geregelten und einheitlichen Geschäftsgang zu sorgen sowie insbesondere die Gesetzmäßigkeit und Einheitlichkeit bei der Besorgung der Amtsgeschäfte zu überwachen.
Die Amtsleitung und der Bürgermeister bilden gemeinsam das Kernteam der Gemeindeamtsführung und stimmen sich in allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung laufend miteinander ab.
Hauptaufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister:
- Vor- und Nachbereitung der Gemeinderatssitzungen und Gemeindevorstandssitzungen
- Umsetzung der Beschlüsse gemeinsam mit dem Team im Gemeindeamt und den weiteren Dienststellen
- Koordination und Kontrolle des Geschäftsganges
- Dienstrecht und Personalwesen
- Rechtsangelegenheiten
- Vertragsraumordnung
- Wahlen
- Öffentlichkeitsarbeit
- subsidiäre Allzuständigkeit ;)